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   VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17   

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VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17 (https://dejure.org/2018,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17 (https://dejure.org/2018,2199)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Januar 2018 - 8 S 1294/17 (https://dejure.org/2018,2199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 2018, 324
  • DÖV 2018, 340 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (21)

  • VG Sigmaringen, 20.01.2017 - 9 K 206/16

    Ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung; "einzuhaltende Frist"; Angaben zum

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Januar 2017 - 9 K 206/16 - geändert.

    Auf die am 22.01.2016 erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Sigmaringen mit Urteil vom 20.01.2017 - 9 K 206/16 - den Bescheid vom 28.07.2015 und den Widerspruchsbescheid vom 22.12.2015 aufgehoben.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 20. Januar 2017 - 9 K 206/16 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert und schwer zu erfassen sind, daß nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen können" (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [108] = juris, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = juris, Rn. 69).

    Es genügt daher, wenn einem Beteiligten hinsichtlich der Frist der richtige Weg vorgezeichnet wird (vgl. BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003, a.a.O., Rn. 69 sowie den "Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess" vom 15.08.2012, in dem nur von einer "Orientierung im gerichtlichen Instanzenzug" die Rede ist, BT-Drs. 17/10490, S. 1).

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 20.61

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Das Bundesverwaltungsgericht hat soweit ersichtlich erstmals mit Urteilen vom 08.12.1961 (- VII C 20.61 -,NJW 1962, 1218 sowie - VII C 72.61 -, Buchholz 310 § 58 VwGO Nr. 2) zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, "eine Rechtsmittelbelehrung (ist) nicht deshalb fehlerhaft, weil sie keinen Hinweis auf das die Frist in Lauf setzende Ereignis enthält" (NJW 1962, S. 1219), wenngleich entscheidungstragend nicht die Ausführungen zur Verwaltungsgerichtsordnung, sondern zum Hessischen Verwaltungsgerichtsgesetz waren.

    Zwar ist die Argumentation des Bundesverwaltungsgerichts wenig überzeugend, wonach es " notwendig " (Hervorhebung nur hier) sei, "daß das Gesetz unter der Belehrung über die einzuhaltende Frist nur eine Belehrung über die absolute Dauer der Frist versteht" (Urteil vom 08.12.1961 - VII C 20.61 -, NJW 1962, 1218 [1219]).

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn die Formerfordernisse des Rechtsmittels so kompliziert und schwer zu erfassen sind, daß nicht erwartet werden kann, der Rechtsuchende werde sich in zumutbarer Weise darüber rechtzeitig Aufklärung verschaffen können" (BVerfG, Beschluss vom 20.06.1995 - 1 BvR 166/93 -, BVerfGE 93, 99 [108] = juris, Rn. 32; vgl. auch BVerfG, Plenumsbeschluss vom 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395 = juris, Rn. 69).
  • BVerwG, 07.11.2014 - 2 B 45.14

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde; Begründungsfrist; Ausschlussfrist;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Auch wird eine Rechtsbehelfsbelehrung ohne einen Hinweis auf den Beginn der Frist weder irreführend noch handelt es um eine eigenständige Anforderung, mit der ein Rechtsunkundiger ohne entsprechende Belehrung nicht rechnen muss (vgl. im Übrigen BVerwG, Beschluss vom 07.11.2014 - 2 B 45.14 -, juris, Rn. 10, wonach selbst Belehrungen über die Form oder einen Vertretungszwang nicht erforderlich seien).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.2015 - 8 S 2187/15

    Vollstreckung einer unanfechtbaren Abbruchanordnung - Einwendungen gegen die

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Insbesondere kommt es nicht mehr auf die Rechtmäßigkeit des Bescheids vom 02.04.2015 als der zu vollstreckenden Grundverfügung an (Senatsbeschluss vom 17.12.2015 - 8 S 2187/15 -, NVwZ-RR 2016, 557 [558] = juris, Rn. 11).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 118/71

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Ummfang der Rechtsmittelbelehrung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Die konkrete Berechnung des Laufs einer Anfechtungsfrist kann der eigenen Verantwortlichkeit des Betroffenen überlassen bleiben (bereits BVerfG, Beschluss vom 27.07.1971 - 2 BvR 118/71 -, BVerfGE 31, 388 = juris, Rn. 10).
  • Drs-Bund, 15.04.1953 - BT-Drs I/4278
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass § 58 Abs. 1 VwGO ein weitergehendes Verständnis zugrunde liegt; insbesondere lässt sich soweit ersichtlich der Gesetzgebungsgeschichte nichts dergleichen entnehmen (vgl. § 61 Abs. 2 des Entwurfs einer Verwaltungsgerichtsordnung vom 15.04.1953 und die Begründung dazu in BT-Drs. I/4278, S. 39).
  • BVerwG, 21.01.1972 - IV C 40.70

    Zurechnung des Verschulden von nicht Prozessbevollmächtigte im engeren Sinne

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Der Senat teilt allerdings die Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts, dass Sinn und Zweck der Rechtsbehelfsbelehrung nicht darin besteht, allen Gegebenheiten Rechnung zu tragen und den Beteiligten "jede eigene Überlegung" zu ersparen (BVerwG, Urteil vom 21.01.1972 - IV C 40.70 -, NJW 1972, 1435).
  • BSG, 09.04.2014 - B 14 AS 46/13 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagefrist - Widerspruchsbescheid -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1294/17
    Im Urteil vom 09.04.2014 (- B 14 AS 46/13 R -, juris) führt es aus, dass der Begriff der Bekanntgabe als den Fristlauf auslösendes Ereignis auch im Falle einer Zustellung genau genug sei (Rn. 19 ff.), aber auch allgemein, dass "über den Beginn der Klagefrist ... als weitere Voraussetzung für eine richtige Rechtsbehelfsbelehrung belehrt" worden sei (Rn. 18).
  • BVerwG, 27.04.1990 - 8 C 70.88

    Auslegung von Prozesserklärungen - Schriftliche Erhebung einer Klage durch einen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17

    Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von VwGO § 58 Abs 1

  • BFH, 07.03.2006 - X R 18/05

    Rechtsbehelfsbelehrung; Fristbeginn; Bekanntgabefiktion

  • BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch

  • BGH, 21.01.2014 - EnVR 22/13

    Energiewirtschaftsrechtliche Verwaltungssache: Voraussetzungen einer wirksamen

  • VGH Baden-Württemberg, 07.06.2017 - 8 S 361/17

    Anforderungen an die Zulassung der Berufung wegen Divergenz bzw. wegen

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2013 - 8 S 159/13

    Zu den Voraussetzungen für die sofortige Vollziehung einer Abbruchanordnung

  • BVerwG, 14.06.1983 - 6 C 162.81

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Vorliegen der

  • BVerwG, 05.07.1985 - 8 C 92.83

    Ablehnung einer beantragten Zurückstellung vom Wehrdienst - Versäumung der

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 72.61

    Verfahrensrecht - Rechtsmittelbelehrung

  • BVerwG, 05.05.1999 - 8 B 16.99
  • BVerwG, 09.05.2019 - 4 C 2.18

    Auslegung; Beginn der einzuhaltenden Frist; Fristberechnung; Gemeinsamer Senat;

    Nach § 58 Abs. 1 VwGO beginnt die Frist für ein Rechtsmittel oder einen anderen Rechtsbehelf nur zu laufen, wenn der Beteiligte über den Rechtsbehelf, die Verwaltungsbehörde oder das Gericht, bei denen der Rechtsbehelf anzubringen ist, den Sitz und die einzuhaltende Frist schriftlich oder elektronisch belehrt worden ist.
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - 8 S 1295/17

    Belehrung über "die einzuhaltende Frist" im Sinne von VwGO § 58 Abs 1

    Mit Schreiben vom 21.10.2015 trug ihr Prozessbevollmächtigter vor, sie habe am 15.04.2015 in einem Gespräch u.a. mit dem Bürgermeister der Beklagten zum Ausdruck gebracht, mit den Entscheidungen (eine weitere Zwangsgeldfestsetzung ist Gegenstand des Verfahrens 8 S 1294/17) nicht einverstanden zu sein; hilfsweise beantragte der Bevollmächtigte die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 2025/18

    Ingangsetzung des regulären Laufs der Widerspruchsfrist durch öffentliche

    Dies folgt schon daraus, dass Erläuterungen zum Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht zu dem nach § 58 Abs. 1 VwGO notwendigen Belehrungsinhalt gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17 - VBlBW 2018, 324 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2019 - 10 S 1817/18

    Öffentliche Bekanntgabe eines immissionschutzrechtlichen Genehmigungsbescheids im

    Dies folgt schon daraus, dass Erläuterungen zum Beginn der Rechtsbehelfsfrist nicht zu dem nach § 58 Abs. 1 VwGO notwendigen Belehrungsinhalt gehören (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.04.1990 - 8 C 70.88 - NJW 1991, 508; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.01.2018 - 8 S 1294/17 - VBlBW 2018, 324 m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2023 - 5 S 1951/22

    Fehler einer Rechtsbehelfsbelehrung; Planfeststellungsbeschluss des

    Ist ihm insbesondere unklar, wann die Frist des Rechtsbehelfs, über deren Dauer er belehrt wurde, zu laufen beginnt, kann ihm zugemutet werden, sich rechtskundig zu machen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 23.1.2018 - 8 S 1294/17 - VBlBW 2018, 324, juris Rn. 27; BVerwG, Urteil vom 9.5.2019 - 4 C 2.18, 4 C 3.18 - BVerwGE 165, 299, juris Rn. 14 m. w. N.).
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